ISO 29993:2017 -  die Norm für Lerndienstleistungen

Dienstleistungsanforderungen

0 Einleitung

Die ISO 29993:2017 - die Norm für Lerndienstleistungen liefert einen Bezugsrahmen für hochwertige Lerndienstleistungen durch das Festlegen der Element und das Erbringen der Leindienstleistungen. Das umfasst das Erstellen des Angebotes, die vor dem Erwerb der Lerndienstleistung zur Verfügung gestellten Informationen, das Analysieren des Lernbedarfs, das  Entwickeln der Lerndienstleistung, das Bewerten des Lernfortschritts sowie das Evaluieren und Anpassen der Lerndienstleistung. Der Lerndienstleister (LDL) implementiert ein Managementsystem nach ISO 9001, um das konsistente erbrinden der Lerndienstleistungen und die Konformität mit dieser Norm sicherzustellen. 

 

1 Anwendungsbereich

Die ISO 29993:2017  - die Norm für Lerndienstleistungen legt Anforderungen an Lerndienstleistungen jenseits der formalen Bildung, einschließlich aller Arten von lebenslangem Lernen (z.B. Berufsbildung und betriebliche Ausbildung, entweder ausgelagert oder firmenintern) fest.

Die Lerndienstleistungen sind an die Lernenden sowie an Sponsoren gerichtet. Es sind Lernbedarfe und Lernziele zu definieren sowie die Lerndienstleistungen und deren Lehr-Lerninteraktionen zu evaluieren und anzupassen. das Lernen wird in Präsenz oder durch Technologie vermittelt.

In Fällen, in denen der Lerndienstleister Teil einer Organisation ist, die zusätzlich Produkte (d.h. Waren und Dienstleistungen) liefert, gilt diese Norm nur für die Lerndienstleistungen.

Die Norm ISO 29993:2017 richtet sich nicht an Schulen, Hochschulen und Universitäten, die Lerndienstleistungen als Teil eines formalen Bildungssystems anbieten.

 

3 Begriffe

  • Bewerten: Lernergebnisse von einem oder einer Gruppe von Lernenden mit Daten bestimmen
  • blended learning: Kombination aus Lernarten wie Präsenzunterricht, IT-gestütztes Lernen usw.
  • Kompetenz: Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen
  • Curriculum: Studienplan mit Zielen, Inhalten, Lernressourcen und -ergebnissen
  • Evaluieren: systematisches Erfassen von Informationen (inkl. Ergebnisse vom Bewerten und Monitoring) zum Entwickeln (Anpassen) der Lerndienstleistungen
  • Lernbegleiter: Personen (Lehrer, Trainer, Coach, Tutor, Mentor, …) die Lernende beim Lernen unterstützen, fördern und Lernprozesse ermöglichen.
  • Stakeholder: Person, Gruppe oder Organisation mit Interesse an der Lerndienstleistung (Management, Ergebnisse oder Prozesse).
  • Lernende: lernende Personen
  • Lernen: Wissen, Fertigkeiten, Einstellungen, Werte, Präferenzen, Kenntnisse erwerben oder verstehen
  • Lernumgebung: Zum effektiven Lernen verwendete physische oder virtuelle Räumlichkeiten
  • Lernressource: Zum effektiven Lernen eingesetzte Materialien, Umgebungen, Personen, Informationen oder Objekte des Lerndienstleisters.
  • Lerndienstleistung: Das effektive Lernen ermöglichende Prozesse 
  • Lerndienstleister/LDL: Organisation oder Personen (inkl. aller Unterauftragnehmer), die Lerndienstleistungen jenseits der formalen Bildung anbieten
  • Monitoren: Ist das regelmäßige Vergleichen des erzielten Lernfortschritts mit dem Lehrplan einer Lerndienstleistung zum Verbessern der Leistung.
  • Sponsor: Organisationen (Unternehmen, staatliche Behörden) oder Personen, welche die Lerndienstleistungen für die Lernenden erwerben, die Lernenden unterstützen oder ein begründetes Interesse am Lernergebnis haben. 

4 Vom Lerndienstleister (LDL) zur Verfügung gestellte Informationen

Anmeldeinformationen für Lernende und Stakeholder

  • Name, Adresse der Hauptniederlassung, Kontaktinformationen und Orte, an denen die Lerndienstleistungen erbracht werden
  • Mitglieder der Geschäftsleitung
  • angebotene Hauptlerndienstleistungen
  • Qualifikation und Erfahrung der Lernbegleiter
  • Lernmethoden, Lernumgebung und Lernressourcen
  • angebotene Zeugnisse, Auszeichnungen, Qualifikationen und Akkreditierungen 

5 Angebote entwickeln

  • den Lernbedarf, seinen Kontext und alle Rahmenbedingungen verstehen
  • die Zwecke und Ziele der angebotenen Lerndienstleistungen
  • die Fähigkeit des Lerndienstleisters, die Bedürfnisse des Kunden erfüllen (z. B. Kundenreferenzen, technische Eigenschaften, Profil der Lernbegleiter, Beispiele vergleichbarer Programme)
  • die beim Erbringen der Lerndienstleistungen angewendeten Lehr- und Bewertungsmethoden
  • den Preis sowie die Bedingungen der Inanspruchnahme 

6 Informationen vor Inanspruchnahme der Lerndienstleistung

  • den Titel und die Zielsetzungen der Lerndienstleistung
  • praktische oder andere Voraussetzungen (erforderliches Kompetenzniveau)
  • Termine, Ort, Dauer und Zeitplan
  • die vorgesehene Anzahl der Unterrichtsstunden und deren Verteilung auf die verschiedenen Lernformen (z. B. Präsenzunterricht, blended learning, IT-gestütztes Lernen)
  • die zu verwendenden Lehrmethoden und Bewertungsmittel
  • erforderliche Softwarelizenzen und technische Ausstattung
  • Studiengebühren, Prüfungsgebühren, der Erwerb von Lernmaterialien (z. B. Bücher, Software, Arbeitsblätter), alle Kosten und Zahlungsbestimmungen
    und -bedingungen
  • Stornierungs-, Kündigungs- und Erstattungsregelungen
  • die angewendeten Verfahren, um Rückmeldungen zur Zufriedenheit der Lernenden (und, sofern anwendbar, ihrer Sponsoren) zu erhalten sowie zur Handhabung ihrer Anfragen, Vorschläge und Beschwerden
  • das Profil der für die Lerndienstleistung vorgesehenen Lernbegleiter wie etwa ihre Lehrqualifikationen, Lehrerfahrung und der berufliche Hintergrund 

7 Lernbedarf analysieren

Das Verstehen der Bedürfnisse der Lernenden stellt sicher, dass die Ziele, das Programm, der Inhalt und die Bewertungsmethoden der Lerndienstleistung den Lernbedarf erfüllen.

  • Qualifiziertes Personal analysiert den Lernbedarf vor dem Erbringen der Lerndienstleistungen.
  • Die Ergebnisse der Lerndienstleistungen sind detailliert, messbar und für den Lernenden (und für die Sponsoren) verständlich verschriftlicht.
  • Die Ergebnisse der Lerndienstleistungen nehmen (falls verfügbar) auf bekannte nationale oder internationale Maßstäbe Bezug.  

Die Lernbedarfsanalyse legt

  • Ziele und Anforderungen der Lernenden und der Sponsoren
  • den Kompetenzgrad und den Zeitrahmen
  • die Zwecke für die Lernenden sowie den Kompetenzgrad nach dem Abschluss
  • das Umfeld, in denen die Lernenden den Kompetenzgrad nach dem Abschluss einsetzen
  • den aktuellen Kompetenzgrad der Lernenden sowie
  • den Hintergrund und die Situation der Lernenden fest.

Bei arbeitsplatzbezogener Qualifizierung wird die am Arbeitsplatz angewendete Kompetenz ermittelt und Erfolgsindikatoren abgeleitet.

 

Die Lernbedarfsanalyse wird offengelegt und mit den Stakeholdern vor dem Planen und Lehren abgestimmt.

 

Lernbegleiter werden über die Ergebnisse der Lernbedarfsanalyse informiert.

 

Informationen zu Lernenden werden nur im Kontext mit der Lerndienstleistung verwendet (DSG, GSGVO).

 

8 Lerndienstleistung entwickeln

  • Die Lerndienstleistung wird mit Curriculum, Lernmaterialien sowie den Kriterien zum Bewerten und Evaluieren entwickelt. Die erfahrenen oder geschulten Lernbegleiter konzeptionieren und entwickeln die Curricula (Nachweis Erfahrung bzw. Schulung).
  • Die Lernenden, die Stakeholder und die Lernbegleiter kennen das Curriculum, die Lernressourcen, die Bewertungs- und die Evaluationsmittel. 

Basis für die zu entwickelnde Lerndienstleistung sind

  • die Lernbedarfsanalyse
  • die vereinbarten Ziele, die Intensität und die Dauer des Kurses sowie der Lernformen
  • die geplanten Lernergebnisse und vorbereiteten Bewertungsmittel
  • das Verhältnis Lernbegleiter zu Lernenden
  • die Verfahren, Ressourcen und Verantwortlichen zum Optimieren der Lernstoffvermittlung
  • die Art und Inhalt des abschließenden Zeugnisses sowie relevante vertragliche Dokumente
  • die Monitoring- und Bewertungsmethode 

Die Lernmaterialien

  • entsprechen dem Curriculum und der Lernform
  • unterstützen das Anwenden des Gelernten authentisch und aktuell
  • berücksichtigen die sozialen und kulturellen Bedürfnisse sowie den Kontext der Lernenden 

In den Lernressourcen werden Quellen zitiert und Urheberrechte anerkannt

 

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Lehrdienstleister, der Lernenden und der Stakeholder hinsichtlich des Erbringens der Lerndienstleistungen sowie dem Monitoring und dem Bewerten des Lernerfolgs sind klar festgelegt.

 

Das Curriculum sowie die Lern- und Bewertungsmaterialien werden einmal im Jahr überprüft. Die Evaluierungsergebnisse fließen in das Anpassen der Lerndienstleistungen ein.

 

9 Informationen für Lernende und Sponsoren

  • Details der Lerndienstleistung (schriftlicher Nachweis)
  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lerndienstleistung (schriftlicher Nachweis)
  • Verantwortlichkeiten Lernende, Lernbegleiter, Lerndienstleister
  • Ablauf und Zeitplan zum Bewerten des Lernfortschritts
  • Ansprechpartner der Lerndienstleister
  • Ablauf für Beschwerden und Vorschläge sowie für das Beilegen von Konflikten
  • Unterlagen zum Unterstützen des Lernens (Bibliothek, Wörterbücher, Referenzbücher, …)
  • Methoden und Verfahren zum Unterstützen des Lernens (selbstständiges computergestütztes Lernen, Helpdesk, Beratungsdienstleistungen und Mentorenschaft  

10 Dienstleistung erbringen

10.1 Am Erbringen der Lerndienstleistungen beteiligte Mitarbeitende

  • Lernbegleiter sind qualifiziert und im Lehren ausgebildet (schriftlicher Nachweis) und im Anwenden der Verfahren und Materialien ausgebildet.
  • Alle Mitarbeitende der Organisation sind kompetent und zum Erfüllen der Aufgaben qualifiziert (schriftlicher Nachweis).
  • Vertretende Lernbegleiter sind qualifiziert und im Lehren ausgebildet (schriftlicher Nachweis) und auf das Erbringen der Lerndienstleistung vorbereitet und eingewiesen. 

10.2 Lernmaterial

  • Es sind die Lernmaterialien für alle Lernenden verfügbar. Lernende und Sponsoren werden beim Beschaffen von benötigten Lernmaterialien angeleitet.
  • Lernbegleiter und Lernende sind über die relevanten Vorschriften für das Fotokopieren und das Nutzen von Druck- und digitalen Materialien informiert. 

10.3 Lernumgebung

 

Die Mindestanforderungen an die Lernumgebung zur Lernförderung sind festgelegt. 

Die Lernumgebung

  • ist ergonomisch und funktionstüchtig
  • ist für die Anzahl der Lernenden und Lernbegleiter groß genug
  • unterstützt interaktives Lernen
  • berücksichtigt die Bedürfnisse der Lernenden
  • ist gut beleuchtet und sauber
  • wird nicht durch Lärm gestört bzw. gegen Lärm isoliert
  • ist mit Lernhilfen und Instrumenten laut Curriculum ausgestattet
  • hat das erforderliche Sicherheitsequipment
  • minimiert die potentiellen Sicherheitsrisiken

Notfall und Sicherheitsmaßnahmen sind den Lernenden, den Lernbegleitern und dem Mitarbeitenden der Organisation bekannt.

 

11 Lernbegleiter

Die Lernbegleiter sind (per schriftlichem Nachweis)

  • erfahren und für die Lehrtätigkeit im jeweiligen Land anerkannt qualifiziert bzw. ausgebildet
    ODER
  • sind durch erfahrene, qualifizierte bzw. ausgebildete Lernbegleiter überwacht.

Die Lernbegleiter verfügen über die für das Lehren im Fach- oder Kompetenzbereich benötigten Kompetenzen.

Die Lernbegleiter beteiligen sich

  • an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, die Lern- und Lehrprinzipien, bewährte Praktiken, Lern- und Lehrverfahren, Lehrkompetenzen, Lehr- und Informationstechnologien, relevanten Lernressourcen, praktische Erfahrung in dem Lehrfach; Kompetenz im Bereich der Unterrichtsführung oder das Bewerten der vermittelten Inhalte beinhalten.
  • Die Weiterbildungspläne beinhalten
          -  zugewiesene Aufgaben und Verantwortlichkeiten
          -  die Evaluationsergebnisse der Lerndienstleistungen der Lernbegleiter
          -  den eigenen Weiterbildungsbedarf aus Sicht der Lernbegleiter 

12 Lernfortschritt bewerten

Das Verfahren zum Bewerten des Lernfortschritts berücksichtigt

  • das Verwenden der Bewertung
  • die zu bewertenden Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten)
  • sie Bewertungsmaßstäbe bzw. -methoden sowie die Berichtsform bzw. -wesen
  • die am Bewerten beteiligten Stakeholder
  • die vom Bewerten betroffenen Stakeholder 

Vor dem oder zum Kursbeginn müssen die Eingangskompetenzen der Lernenden im Lehrfach bewertet werden. Während des Kurses und am Kursende muss der Lernfortschritt der Lernenden bewertet werden. Die Bewertung wird nur befugten Personen zugänglich gemacht.

 

Lernende und Sponsoren erhalten auf Wunsch ein Zeugnis ein Abschlusszeugnis, das den Titel und die Ziele der Lerndienstleitung, die Anzahl der Unterrichtseinheiten und die erreichte Leistungsstufe beinhaltet. 

 

13 Monitoring und Evaluieren der Lerndienstleistung

  • Das Erreichen der Ziele der Lerndienstleistung wird kontinuierlich überwacht und evaluiert. Die Monitoring- und Evaluierungsprozesse berücksichtigen den Anwendungsbereich, die Ziele, die Mittel, die Beweggründe, die Kriterien, die Instrumente und den Zeitplan sowie die beteiligten bzw. betroffenen Stakeholder.
  • Das Evaluieren der Lerndienstleistung umfasst das Erfüllen des Lernbedarfs, die Lehr- und Lernmethoden, die Lernmaterialien und -ressourcen sowie die Logistik und Organisation der Lerndienstleistung. 

Das Monitoring bzw. das Evaluierungsverfahren umfasst

  • das regelmäßige Beobachten des Lehr- und Lernvorgangs (Qualitätssicherung)
  • das Prüfen und Abstimmen der Bewertungsergebnisse mit den Zielen der Bedarfsanalyse
  • der Bericht ermöglicht das Zusammenstellen, das Vergleichen und das Analysieren der Ergebnisse
  • das Analysieren der Zufriedenheit der Lernenden und der Sponsoren mit der Lerndienstleistung
  • das Rückmelden zur Qualität der Lerndienstleistung durch die Lernenden und Sponsoren
  • Vorschläge zum Verbessern der Lerndienstleistung durch die Lernenden und Sponsoren
  • das Analysieren der Anmeldungen, Teilnahmen und Abgängen der Lernenden  

Das Monitoring und das Evaluieren erfolgen durch qualifizierte Personen

  • Die Monitoring- und Evaluierungsberichte bzw. deren Datensätze sind verständlich und transparent. Die Berichte vergleichen die Lernergebnisse mit den Zielen der Lerndienstleistung. Die abzuleitenden Schlussfolgerungen werden eindeutig beschrieben.
  • Beschwerden oder Forderungsansprüche werden innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens behandelt und schaffen Abhilfe oder liefern Erklärungen.
  • Werden Lerndienstleistungen im Curriculum, im Kursprogramm, in der Lehrmethodik oder der beruflichen Weiterbildung verbessert oder verändert fließen die Monitoring- bzw. Evaluierungsergebnisse ein. 

14 Lerndienstleistung abrechnen

  • Die Rechnungen für Lerndienstleistungen enthalten alle zum Verständnis der Lernenden bzw. Sponsoren erforderlichen Angaben.
  • Auf Wunsch wird dem Lernenden oder dem Sponsor ein Zahlungsnachweis aushändigt.

 

ORGATECH

EDV+Unternehmensberatung GmbH

GF: Ing. Wolfgang Oberchristl, MBA

 

Hartackerstraße 10, 4060 LEONDING

Kudlichstraße 34, 4020 LINZ

 

Telefon: +43 732 336898

Mobil: +43 664 2233001

Email: info@orgatech.at

 


TÜV Austria

TÜV zertifiziert nach ISO 9001 und 29993