9 Bewertung der Leistung  (Was ist zu tun?)

9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung

Die Organisation muss bestimmen: a) was überwacht und gemessen werden muss; b) die Methoden zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, sofern zutreffend, um gültige Ergebnisse sicherzustellen; c) wann die Überwachung und Messung durchzuführen ist; d) wann die Ergebnisse der Überwachung und Messung zu analysieren und zu bewerten sind. Die Organisation muss geeignete dokumentierte Informationen als Nachweis der Ergebnisse aufbewahren. Die Organisation muss die XXX-Leistung und die Wirksamkeit des XXX-Managementsystems bewerten.

 

Abhängig von der Schwere der Folgen, die durch Abweichungen verursachen können, wird festgelegt was wie in welcher Frequenz überwacht bzw. gemessen wird. Das dafür eingesetzte Verfahren wird in (Prüf-)Anweisungen festgehalten. Die Ergebnisse der Überwachungen und Prüfungen werden gesammelt, analysiert, ausgewertet und mit den Vorgaben verglichen. Wenn es zu Abweichungen kommt, werden Korrekturmaßnahmen angestoßen.

Alle vorliegenden Ergebnisse werden als dokumentierte Information gelenkt.

Die Leistung und Wirksamkeit des Managementsystems wird erfasst und bewertet.


9.2 Internes Audit

9.2.1  Die Organisation muss in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um Informationen darüber zu erhalten, ob das XXX-Managementsystem a) die Anforderungen 1) der Organisation an ihr XXX-Managementsystem erfüllt, 2) dieser Internationalen Norm/dieses Teils von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation erfüllt, b) wirksam verwirklicht und aufrechterhalten wird. 9.2.2 Die Organisation muss: a) ein oder mehrere Auditprogramme planen, aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten, einschließlich der Häufigkeit von Audits, Methoden, Verantwortlichkeiten, Anforderungen an die Planung sowie Berichterstattung, welche die Bedeutung der betroffenen Prozesse und die Ergebnisse vorheriger Audits berücksichtigten, b) für jedes Audit die Auditkriterien sowie den Umfang festlegen, c) Auditoren so auswählen und Audits so durchführen, dass die Objektivität und Unparteilichkeit des Auditprozesses sichergestellt ist, d) sicherstellen, dass die Ergebnisse des Audits gegenüber der zuständigen Leitung berichtet werden, e) dokumentierte Information als Nachweis der Verwirklichung des Auditprogramms und der Ergebnisse des Audits aufbewahren.

Durch internen Audits erhalten wir Informationen über das Managementsystem. Diese Informationen sagen uns, ob das Managementsystem die Anforderungen der zugrunde gelegten Norm bzw. unsere eigenen Anfoderungen erfüllt und ob es wirksam aufrechterhalten wird.

Im jeweiligen Auditprogramm wird die Frequenz, die Methoden, die Verantwortlichkeiten, das Vorbereiten, die Auditkriterien, der Auditumfang und das Berichten sowie die objektiven und unparteilichen Auditoren festgehalten. Das Auditergebnis wird den für den Bereich verantwortlichen Führungskräften berichtet und mittels dokumentierter Informationen als Nachweis für das Auditprogramm und die Auditergebnisse aufbewahrt.

9.3 Managementbewertung

Die oberste Leitung muss XXX-Managementsystem der Organisation in geplanten Abständen bewerten, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen. Die Managementbewertung muss folgende Aspekte behandeln: a) den Status von Maßnahmen vorheriger Managementbewertungen; b) Veränderungen bei externen und internen Themen, die das XXX-Managementsystem betreffen; c) Informationen über die XXX-Leistung, einschließlich Entwicklungen und Indikatoren bei: 1) Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen; 2) Ergebnissen von Überwachungen und Messungen; 3) Auditergebnissen; c) Chancen zur fortlaufenden Verbesserung. Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen Entscheidungen zu Chancen der fortlaufenden Verbesserung und jeglichem Änderungsbedarf am XXX-Managementsystem, einschließlich des Ressourcenbedarfs, enthalten. Die Organisation muss dokumentierte Information als Nachweis der Ergebnisse der Überprüfung durch das Management aufbewahren.

 

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