9 Bewertung der Leistung

9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung

Die Organisation muss bestimmen:

a) was überwacht und gemessen werden muss;

b) die Methoden zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, sofern zutreffend,

    um gültige Ergebnisse sicherzustellen;

c) wann die Überwachung und Messung durchzuführen ist;

d) wann die Ergebnisse der Überwachung und Messung zu analysieren und zu bewerten

    sind.

Die Organisation muss geeignete dokumentierte Informationen als Nachweis der Ergebnisse aufbewahren.


Die Organisation muss die XXX-Leistung und die Wirksamkeit des XXX-Managementsystems bewerten.

9.2 Internes Audit

9.2.1  

Die Organisation muss in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um Informationen darüber zu erhalten, ob das XXX-Managementsystem

a) die Anforderungen

1) der Organisation an ihr XXX-Managementsystem erfüllt,

2) dieser Internationalen Norm/dieses Teils von ISO XXXX/dieser Technischen

    Spezifikation erfüllt,

b) wirksam verwirklicht und aufrechterhalten wird.

 

9.2.2  

Die Organisation muss:

a) ein oder mehrere Auditprogramme planen, aufbauen, verwirklichen und

     aufrechterhalten, einschließlich der Häufigkeit von Audits, Methoden,

     Verantwortlichkeiten, Anforderungen an die Planung sowie Berichterstattung, welche

     die Bedeutung der betroffenen Prozesse und die Ergebnisse vorheriger Audits

     berücksichtigten,

b) für jedes Audit die Auditkriterien sowie den Umfang festlegen,

c) Auditoren so auswählen und Audits so durchführen, dass die Objektivität und

    Unparteilichkeit des Auditprozesses sichergestellt ist,

d) sicherstellen, dass die Ergebnisse des Audits gegenüber der zuständigen Leitung

     berichtet werden,

e) dokumentierte Information als Nachweis der Verwirklichung des Auditprogramms und

    der Ergebnisse des Audits aufbewahren.


9.3 Managementbewertung

Die oberste Leitung muss XXX-Managementsystem der Organisation in geplanten Abständen bewerten, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen.

 

Die Managementbewertung muss folgende Aspekte behandeln:

a) den Status von Maßnahmen vorheriger Managementbewertungen;

b) Veränderungen bei externen und internen Themen, die das XXX-Managementsystem

    betreffen;

c) Informationen über die XXX-Leistung, einschließlich Entwicklungen und Indikatoren bei:

1) Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen;

2) Ergebnissen von Überwachungen und Messungen;

3) Auditergebnissen;

c) Chancen zur fortlaufenden Verbesserung.


Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen Entscheidungen zu Chancen der fortlaufenden Verbesserung und jeglichem Änderungsbedarf am XXX-Managementsystem, einschließlich des Ressourcenbedarfs, enthalten.


Die Organisation muss dokumentierte Information als Nachweis der Ergebnisse der Überprüfung durch das Management aufbewahren.


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