5. Führung

5.1 Führung und Verpflichtung

Die oberste Leitung muss in Bezug auf das XXX-Managementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie

a)  sicherstellt, dass die XXX-Politik und die XXX-Ziele festgelegt und mit der

        strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar sind,

b)  sicherstellt, dass die Anforderungen des XXX-Managementsystems in die

        Geschäftsprozesse der Organisation integriert werden,
c)  sicherstellt, dass die für das XXX-Managementsystem erforderlichen Ressourcen zur

        Verfügung stehen,
d)  die Bedeutung eines wirksamen XXX-Managementsystems sowie die Wichtigkeit der

        Erfüllung der Anforderungen des XXX-Managementsystems vermittelt,
e)  sicherstellt, dass das XXX-Managementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt,

f)  Personen anleitet und unterstützt, damit diese zur Wirksamkeit des

        XXX-Managementsystems beitragen können,
g)  fortlaufende Verbesserung fördert,

h)  andere relevante Führungskräfte unterstützt, um deren Führungsrolle in deren

        jeweiligen Verantwortungsbereich deutlich zu machen.

ANMERKUNG:

Wenn in dieser Internationalen Norm/diesem Teil von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation das Wort „Geschäft“ (en: business) verwendet wird, ist dieses im weiteren Sinne zu verstehen und bezieht sich auf Tätigkeiten, die für den Zweck der Organisation bzw. deren Existenz entscheidend sind.

5.2 Politik

Die oberste Leitung muss eine XXX-Politik festlegen, die

a) für den Zweck der Organisation angemessen ist,

b) einen Rahmen zum Festlegen von XXX-Zielen bietet,

c) eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält,

d) eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des XXX-Managementsystems

        enthält.

Die XXX-Politik muss

      - als dokumentierte Information verfügbar sein,

      innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden,

      soweit angemessen für die interessierten Parteien verfügbar sein

 

5.3 Rollen, Verantwortung und Befugnisse im Unternehmen

Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden.

Die oberste Leitung muss die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen für:

a) das Sicherstellen, dass das XXX-Managementsystem die Anforderungen dieser

        Internationalen Norm/diesem Teil von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation

        erfüllt,

b) das Berichten über die Leistung des XXX-Managementsystems an die oberste Leitung

 

5.1 Führung und Verpflichtung

Die oberste Leitung muss in Bezug auf das XXX-Managementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie

a)  sicherstellt, dass die XXX-Politik und die XXX-Ziele festgelegt und mit der

        strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar sind,

b)  sicherstellt, dass die Anforderungen des XXX-Managementsystems in die

        Geschäftsprozesse der Organisation integriert werden,
c)  sicherstellt, dass die für das XXX-Managementsystem erforderlichen Ressourcen zur

        Verfügung stehen,
d)  die Bedeutung eines wirksamen XXX-Managementsystems sowie die Wichtigkeit der

        Erfüllung der Anforderungen des XXX-Managementsystems vermittelt,
e)  sicherstellt, dass das XXX-Managementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt,

f)  Personen anleitet und unterstützt, damit diese zur Wirksamkeit des

        XXX-Managementsystems beitragen können,
g)  fortlaufende Verbesserung fördert,

h)  andere relevante Führungskräfte unterstützt, um deren Führungsrolle in deren

        jeweiligen Verantwortungsbereich deutlich zu machen.

ANMERKUNG:

Wenn in dieser Internationalen Norm/diesem Teil von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation das Wort „Geschäft“ (en: business) verwendet wird, ist dieses im weiteren Sinne zu verstehen und bezieht sich auf Tätigkeiten, die für den Zweck der Organisation bzw. deren Existenz entscheidend sind.

5.2 Politik

Die oberste Leitung muss eine XXX-Politik festlegen, die

a) für den Zweck der Organisation angemessen ist,

b) einen Rahmen zum Festlegen von XXX-Zielen bietet,

c) eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält,

d) eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des XXX-Managementsystems

        enthält.

Die XXX-Politik muss

      - als dokumentierte Information verfügbar sein,

      innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden,

      soweit angemessen für die interessierten Parteien verfügbar sein

 

5.3 Rollen, Verantwortung und Befugnisse im Unternehmen

Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden.

Die oberste Leitung muss die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen für:

a) das Sicherstellen, dass das XXX-Managementsystem die Anforderungen dieser

        Internationalen Norm/diesem Teil von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation

        erfüllt,

b) das Berichten über die Leistung des XXX-Managementsystems an die oberste Leitung

 

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