ISO/IEC-Richtlinie - 0-2. Grundsätze - 3. Begriffe - 4. Kontext - 5. Führen - 6. Planen - 7. Unterstützen - 8. Betrieb - 9. Evaluieren - 10. Fortschritt
Die oberste Leitung muss in Bezug auf das XXX-Managementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie
a) sicherstellt, dass die XXX-Politik und die XXX-Ziele festgelegt und mit der
strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar sind,
b) sicherstellt, dass die Anforderungen des XXX-Managementsystems in die
Geschäftsprozesse der Organisation integriert werden,
c) sicherstellt, dass die für das
XXX-Managementsystem erforderlichen Ressourcen zur
Verfügung stehen,
d) die Bedeutung eines wirksamen
XXX-Managementsystems sowie die Wichtigkeit der
Erfüllung der Anforderungen des XXX-Managementsystems vermittelt,
e) sicherstellt, dass das XXX-Managementsystem
seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt,
f) Personen anleitet und unterstützt, damit diese zur Wirksamkeit des
XXX-Managementsystems beitragen können,
g) fortlaufende Verbesserung fördert,
h) andere relevante Führungskräfte unterstützt, um deren Führungsrolle in deren
jeweiligen Verantwortungsbereich deutlich zu machen.
ANMERKUNG:
Wenn in dieser Internationalen Norm/diesem Teil von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation das Wort „Geschäft“ (en: business) verwendet wird, ist dieses im weiteren Sinne zu verstehen und bezieht sich auf Tätigkeiten, die für den Zweck der Organisation bzw. deren Existenz entscheidend sind.
Die oberste Leitung muss eine XXX-Politik festlegen, die
a) für den Zweck der Organisation angemessen ist,
b) einen Rahmen zum Festlegen von XXX-Zielen bietet,
c) eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält,
d) eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des XXX-Managementsystems
enthält.
Die XXX-Politik muss
- als dokumentierte Information verfügbar sein,
- innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden,
- soweit angemessen für die interessierten Parteien verfügbar sein
Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden.
Die oberste Leitung muss die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen für:
a) das Sicherstellen, dass das XXX-Managementsystem die Anforderungen dieser
Internationalen Norm/diesem Teil von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation
erfüllt,
b) das Berichten über die Leistung des XXX-Managementsystems an die oberste Leitung
Die oberste Leitung muss in Bezug auf das XXX-Managementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie
a) sicherstellt, dass die XXX-Politik und die XXX-Ziele festgelegt und mit der
strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar sind,
b) sicherstellt, dass die Anforderungen des XXX-Managementsystems in die
Geschäftsprozesse der Organisation integriert werden,
c) sicherstellt, dass die für das
XXX-Managementsystem erforderlichen Ressourcen zur
Verfügung stehen,
d) die Bedeutung eines wirksamen
XXX-Managementsystems sowie die Wichtigkeit der
Erfüllung der Anforderungen des XXX-Managementsystems vermittelt,
e) sicherstellt, dass das XXX-Managementsystem
seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt,
f) Personen anleitet und unterstützt, damit diese zur Wirksamkeit des
XXX-Managementsystems beitragen können,
g) fortlaufende Verbesserung fördert,
h) andere relevante Führungskräfte unterstützt, um deren Führungsrolle in deren
jeweiligen Verantwortungsbereich deutlich zu machen.
ANMERKUNG:
Wenn in dieser Internationalen Norm/diesem Teil von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation das Wort „Geschäft“ (en: business) verwendet wird, ist dieses im weiteren Sinne zu verstehen und bezieht sich auf Tätigkeiten, die für den Zweck der Organisation bzw. deren Existenz entscheidend sind.
Die oberste Leitung muss eine XXX-Politik festlegen, die
a) für den Zweck der Organisation angemessen ist,
b) einen Rahmen zum Festlegen von XXX-Zielen bietet,
c) eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält,
d) eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des XXX-Managementsystems
enthält.
Die XXX-Politik muss
- als dokumentierte Information verfügbar sein,
- innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden,
- soweit angemessen für die interessierten Parteien verfügbar sein
Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden.
Die oberste Leitung muss die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen für:
a) das Sicherstellen, dass das XXX-Managementsystem die Anforderungen dieser
Internationalen Norm/diesem Teil von ISO XXXX/dieser Technischen Spezifikation
erfüllt,
b) das Berichten über die Leistung des XXX-Managementsystems an die oberste Leitung