5. Führung (Was ist zu tun?)

5.1 Führung und Verpflichtung

Die oberste Leitung muss in Bezug auf das XXX-Managementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie a) sicherstellt, dass die XXX-Politik und die XXX-Ziele festgelegt und mit der strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar sind, b) sicherstellt, dass die Anforderungen des XXX-Managementsystems in die Geschäftsprozesse der Organisation integriert werden, c) sicherstellt, dass die für das XXX-Managementsystem erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen, d) die Bedeutung eines wirksamen XXX-Managementsystems sowie die Wichtigkeit der Erfüllung der Anforderungen des XXX-Managementsystems vermittelt, e) sicherstellt, dass das XXX-Managementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt, f) Personen anleitet und unterstützt, damit diese zur Wirksamkeit des XXX-Managementsystems beitragen können, g) fortlaufende Verbesserung fördert, h) andere relevante Führungskräfte unterstützt, um deren Führungsrolle in deren jeweiligen Verantwortungsbereich deutlich zu machen.

 

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens als Gesamtes und wenn vorhanden in den einzelnen Geschäftsfeldern ist zu identifizieren.

Die strategische Ausrichtung bezieht sich auf die angestrebte Entwicklung des Unternehmens. Es gibt drei strategische Vorgehen. Das Unternehmen kann in dem Geschäftsfeld wachsen, die Position halten oder sich aus dem Geschäftsfeld zurückziehen

Die oberste Leitung (GF) legt die Ausrichtung des Managementsystems in Form einer Politik fest. Diese Politik passt ebenso zum Unternehmen wie sie auch den Rahmen für die Ziele des Systems bieten. Die Politik verpflichtet zum Erfüllen der Anforderungen der Norm ebenso wie zum Weiterentwickeln des Managementsystems.

Die oberste Leitung  (GF) wird regelmäßig in Form von Präsentationen über das "Leben" des Managementsystems in die tägliche Arbeit informiert. Unter dem "Leben" wird das Integrieren der Anforderungen an das Managementsystem in die Geschäftsprozesse, in die operativen Abläufe, das Tagesgeschäft, in die tägliche Arbeit verstanden.

5.2 Politik

Die oberste Leitung muss eine XXX-Politik festlegen, die a) für den Zweck der Organisation angemessen ist, b) einen Rahmen zum Festlegen von XXX-Zielen bietet, c) eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält, d) eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des XXX-Managementsystems enthält. Die XXX-Politik muss - als dokumentierte Information verfügbar sein innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden, soweit angemessen für die interessierten Parteien verfügbar sein.

 

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5.3 Rollen, Verantwortung und Befugnisse im Unternehmen

Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden. Die oberste Leitung muss die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen für: a) das Sicherstellen, dass das XXX-Managementsystem die Anforderungen dieser Internationalen Norm/ diesem Teil von ISO XXXX/ dieser Technischen Spezifikation erfüllt, b) das Berichten über die Leistung des XXX-Managementsystems an die oberste Leitung

 

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