ISO/IEC-Richtlinie - 0-2. Grundsätze - 3. Begriffe - 4. Kontext - 5. Führen - 6. Planen - 7. Unterstützen - 8. Betrieb - 9. Evaluieren - 10. Fortschritt
Die oberste Leitung muss in Bezug auf das XXX-Managementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie a) sicherstellt, dass die XXX-Politik und die XXX-Ziele festgelegt und mit der strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar sind, b) sicherstellt, dass die Anforderungen des XXX-Managementsystems in die Geschäftsprozesse der Organisation integriert werden, c) sicherstellt, dass die für das XXX-Managementsystem erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen, d) die Bedeutung eines wirksamen XXX-Managementsystems sowie die Wichtigkeit der Erfüllung der Anforderungen des XXX-Managementsystems vermittelt, e) sicherstellt, dass das XXX-Managementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt, f) Personen anleitet und unterstützt, damit diese zur Wirksamkeit des XXX-Managementsystems beitragen können, g) fortlaufende Verbesserung fördert, h) andere relevante Führungskräfte unterstützt, um deren Führungsrolle in deren jeweiligen Verantwortungsbereich deutlich zu machen.
Die oberste Leitung (GF) sorgt dafür, dass
- die Politik und die Ziele zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens
passen
- das Managementsystem in die tägliche Arbeit der Mitarbeitenden
(Geschäftsprozesse) integriert ist
- die für das Managementsystem erforderlichen Ressourcen vorhanden sind
- die Mitarbeitenden die Inhalte wirksam umsetzen
- die Mitarbeitenden die Anforderungen erfüllen
- die Mitarbeitenden die im Managementsystem geplanten Ergebnisse erbringen
- die Mitarbeitenden mit ihrer täglichen Arbeit zum Managementsystem
beitragen
- das Managementsystem regelmäßig weiter entwickelt wird
- die Führungskräfte ihre Verantwortung im Managementsystem übernehmen
Die oberste Leitung muss eine XXX-Politik festlegen, die a) für den Zweck der Organisation angemessen ist, b) einen Rahmen zum Festlegen von XXX-Zielen bietet, c) eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält, d) eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des XXX-Managementsystems enthält. Die XXX-Politik muss - als dokumentierte Information verfügbar sein innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden, soweit angemessen für die interessierten Parteien verfügbar sein.
Die oberste Leitung (GF) legt die Ausrichtung des Managementsystems in Form einer Politik fest. Diese Politik passt ebenso zum Unternehmen wie sie auch den Rahmen für die Ziele des Systems bieten. Die Politik verpflichtet zum Erfüllen der Anforderungen der Norm ebenso wie zum Weiterentwickeln des Managementsystems.
Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden. Die oberste Leitung muss die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen für: a) das Sicherstellen, dass das XXX-Managementsystem die Anforderungen dieser Internationalen Norm/ diesem Teil von ISO XXXX/ dieser Technischen Spezifikation erfüllt, b) das Berichten über die Leistung des XXX-Managementsystems an die oberste Leitung
In einem Organigramm werden die im Unternehmen und im Managementsystem verantwortlichen Funktionen bzw. Personen dargestellt. Das Organigramm wird von der GF freigegeben und im Unternehmen kommuniziert.
Aus dem Organigramm sind die Verantwortungsbereiche der einzelnen Stellen zu erkennen. Zu jeder Stelle im Organigramm gibt es eine Stellenbeschreibung, in der die Aufgaben, die Qualifikation, die Kompetenzen, die Verantwortungen und die Befugnisse beschrieben sind.
Die GF legt Verantwortliche für das Managementsystem fest. Diese Verantwortlichen sind für das Betreiben des Managementsystems ebenso zuständig wie für das regelmäßige Berichten der Systemleistung an die GF. Für das Umsetzen der Anforderungen im Tagesgeschäft sind die Führungskräfte und alle Mitarbeitenden zuständig.