ISO/IEC-Richtlinie - 0-2. Grundsätze - 3. Begriffe - 4. Kontext - 5. Führen - 6. Planen - 7. Unterstützen - 8. Betrieb - 9. Evaluieren - 10. Fortschritt
Hier sind die Begriffe, die in dieser Norm verwendet werden zu definieren oder auf die Norm in der Sie definiert sind zu verweisen. Die ISO/IEC Richtlinie Teil 1 hat die für die Richtlinie relevanten Begriffe angefügt
Person oder Personengruppe, die eigene Funktionen (Rollen) mit Verantwortungen, Befugnissen und Einflussmöglichkeiten ausgestattet , um die Ziele (3.8) der Unternehmenseinheit zu erreichen
Anmerkung 1: zum Begriff: Der Begriff Organisation umfasst unter anderem Einzelunternehmer,
Gesellschaft, Konzern, Firma, Unternehmen, Behörde, Handelsgesellschaft, Verband, Wohltätigkeitsorganisation, Institution, oder Teile oder eine Kombination der genannten, ob eingetragen oder nicht, öffentlich oder privat.
(=Anspruchsgruppe, Stakeholder) Person oder Organisation (3.1), die eine Entscheidung oder Tätigkeit beeinflussen kann, die davon beeinflusst sein kann, oder die sich davon beeinflusst fühlen kann
Erfordernis oder Erwartung, das oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist
Anmerkung 1: zum Begriff: „üblicherweise vorausgesetzt“ bedeutet, dass es für die Organisation (3.1)
und andere interessierte Parteien (3.2) übliche oder allgemeine Praxis ist, dass das entsprechende Erfordernis oder die entsprechende Erwartung vorausgesetzt wird.
Anmerkung 2: zum Begriff: Eine festgelegte Anforderung ist eine, die beispielsweise in dokumentierten
Informationen (3.11) enthalten ist.
Satz zusammenhängender und sich gegenseitig beeinflussender Elemente einer Organisation (3.1), um Politiken (3.7), Ziele (3.8) und Prozesse (3.12) zum Erreichen dieser Ziele festzulegen
Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Managementsystem kann eine oder mehrere Disziplinen behandeln.
Anmerkung 2 zum Begriff: Die Elemente des Managementsystems beinhalten die Struktur der
Organisation (3.1), Rollen und Verantwortlichkeiten, Planung sowie Betrieb.
Anmerkung 3 zum Begriff: Der Anwendungsbereich eines Managementsystems kann die ganze
Organisation (3.1), bestimmte Funktionsbereiche (3.25) der Organisation, bestimmte Bereiche der Organisation oder eine oder mehrere Funktionsbereiche über eine Gruppe von Organisationen hinweg umfassen.
Person oder Personengruppe, die eine Organisation (3.1) auf der obersten Ebene führt und steuert
Anmerkung 1 zum Begriff: Die oberste Leitung ist innerhalb der Organisation (3.1) in der Lage
Verantwortung zu delegieren und Ressourcen bereitzustellen.
Anmerkung 2 zum Begriff: Wenn der Anwendungsbereich des Managementsystems (3.4) nur einen Teil
einer Organisation (3.1) umfasst, bezieht sich „oberste Leitung“ auf diejenigen, die diesen Teil führen und steuern.
Ausmaß, in dem geplante Tätigkeiten verwirklicht und geplante Ergebnisse erreicht werden
Absichten und Ausrichtung einer Organisation (3.1), wie von der obersten Leitung (3.5) formell ausgedrückt
zu erreichendes Ergebnis
Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Ziel kann strategisch, taktisch oder operativ sein.
Anmerkung 2 zum Begriff: Ziele können sich auf verschiedene Disziplinen beziehen (z. B. finanzielle,
gesundheits- und sicherheits- sowie umweltbezogene Ziele) und für verschiedene Ebenen gelten (z.B:. strategisch, organisationsweit, projekt-, produkt-, prozessbezogen (3.12)).
Anmerkung 3 zum Begriff: Ein Ziel kann auf andere Weise ausgedrückt werden, z. B. als beabsichtigtes
Ergebnis, als Zweck, als betriebliches Kriterium, als XXX-Ziel oder durch andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung (en: z. B. aim, goal, target).
Anmerkung 4 zum Begriff: Im Kontext von XXX-Managementsystemen werden XXX-Ziele von
Organisationen (3.1) im Einklang mit ihrer XXX-Politik gesetzt, um bestimmte Ergebnisse zu erreichen.
Auswirkung von Ungewissheit
Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Auswirkung ist eine Abweichung vom Erwarteten — in positiver oder
negativer Hinsicht.
Anmerkung 2 zum Begriff: Ungewissheit ist der Zustand des auch teilweisen Fehlens von Informationen
im Hinblick auf das Verständnis eines Ereignisses oder Wissen über ein Ereignis, seine Folgen oder seine Wahrscheinlichkeit.
Anmerkung 3 zum Begriff: Risiko wird häufig durch Bezugnahme auf mögliche Ereignisse (definiert in
ISO Guide 73:2009, 3.5.1.3) und Folgen (definiert in ISO Guide 73:2009, 3.6.1.3), oder durch eine Kombination beider charakterisiert.
Anmerkung 4 zum Begriff: Risiko wird häufig mittels der Folgen eines Ereignisses (einschließlich
Veränderungen der Umstände) in Verbindung mit der Wahrscheinlichkeit (ISO Guide 73, 3.6.1.1) seines Eintretens beschrieben.
Fähigkeit Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen
Informationen, die von einer Organisation (3.1) gelenkt und aufrechterhalten werden müssen, und das Medium auf dem sie enthalten sind
Anmerkung 1 zum Begriff: Dokumentierte Information kann in jeglichem Format oder Medium
vorliegen, sowie aus jeglicher Quelle stammen.
Anmerkung 2 zum Begriff: Dokumentierte Information kann sich beziehen auf:
- das XXX-Managementsystem (3.33), einschließlich damit verbundener Prozesse (3.12);
- Informationen, die für den Betrieb der Organisation (3.1) geschaffen wurden
(Dokumentation);
- Nachweise erreichter Ergebnisse (Aufzeichnungen).
Satz zusammenhängender und sich gegenseitig beeinflussender Tätigkeiten, der Eingaben in Ergebnisse umwandelt
messbares Ergebnis
Anmerkung 1 zum Begriff: Leistung kann sich entweder auf quantitative oder qualitative Feststellungen
beziehen.
Anmerkung 2 zum Begriff: Leistung kann sich auf das Management von Tätigkeiten, Prozessen (3.12),
Produkten (einschließlich Dienstleistungen), Systemen oder Organisationen (3.1) beziehen.
eine Vereinbarung treffen, bei der eine externe Organisation (3.1) einen Teil einer Funktion oder eines Prozesses (3.12) einer Organisation wahrnimmt bzw. durchführt
Anmerkung 1 zum Begriff: Eine externe Organisation (3.1) befindet sich außerhalb des
Anwendungsbereichs des Managementsystems (3.4), obwohl die ausgegliederte Funktion oder der ausgegliederte Prozess (3.12) im Rahmen des Anwendungsbereichs liegen.
Bestimmung des Zustands eines Systems, eines Prozesses (3.12) oder einer Tätigkeit
Anmerkung 1 zum Begriff: Zum Bestimmen des Zustands kann es erforderlich sein zu prüfen, zu
beaufsichtigen oder kritisch zu beobachten.
Prozess (3.12) zum Bestimmen eines Wertes
systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess (3.12) zum Erlangen von Auditnachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu bestimmen, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind
Erfüllung einer Anforderung (3.3)
(=Fehler, jur. Mangel) Nichterfüllung einer Anforderung (3.3)
Maßnahme zum Beseitigen der Ursache einer Nichtkonformität und zum Verhindern des erneuten Auftretens
wiederkehrende Tätigkeit zum Steigern der Leistung (3.13)