3. Begriffe

Hier sind die Begriffe, die in dieser Norm verwendet werden zu definieren oder auf die Norm in der Sie definiert sind zu verweisen. Die ISO/IEC Richtlinie Teil 1 hat die  für die Richtlinie relevanten Begriffe angefügt

3.1 Organisation

Person oder Personengruppe, die eigene Funktionen (Rollen) mit Verantwortungen, Befugnissen und Einflussmöglichkeiten ausgestattet , um die Ziele (3.8) der Unternehmenseinheit zu erreichen

Anmerkung 1: zum Begriff: Der Begriff Organisation umfasst unter anderem Einzelunternehmer,

Gesellschaft, Konzern, Firma, Unternehmen, Behörde, Handelsgesellschaft, Verband, Wohltätigkeitsorganisation, Institution, oder Teile oder eine Kombination der genannten, ob eingetragen oder nicht, öffentlich oder privat.

3.2 interessierte Partei

(=Anspruchsgruppe, Stakeholder) Person oder Organisation (3.1), die eine Entscheidung oder Tätigkeit beeinflussen kann, die davon beeinflusst sein kann, oder die sich davon beeinflusst fühlen kann

3.3 Anforderung

Erfordernis oder Erwartung, das oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist

Anmerkung 1: zum Begriff: „üblicherweise vorausgesetzt“ bedeutet, dass es für die Organisation (3.1)

und andere interessierte Parteien (3.2) übliche oder allgemeine Praxis ist, dass das entsprechende Erfordernis oder die entsprechende Erwartung vorausgesetzt wird.

Anmerkung 2: zum Begriff: Eine festgelegte Anforderung ist eine, die beispielsweise in dokumentierten

Informationen (3.11) enthalten ist.

3.4 Managementsystem

Satz zusammenhängender und sich gegenseitig beeinflussender Elemente einer Organisation (3.1), um Politiken (3.7), Ziele (3.8) und Prozesse (3.12) zum Erreichen dieser Ziele festzulegen

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Managementsystem kann eine oder mehrere Disziplinen behandeln.

Anmerkung 2 zum Begriff: Die Elemente des Managementsystems beinhalten die Struktur der

Organisation (3.1), Rollen und Verantwortlichkeiten, Planung sowie Betrieb.

Anmerkung 3 zum Begriff: Der Anwendungsbereich eines Managementsystems kann die ganze

Organisation (3.1), bestimmte Funktionsbereiche (3.25) der Organisation, bestimmte Bereiche der Organisation oder eine oder mehrere Funktionsbereiche über eine Gruppe von Organisationen hinweg umfassen.

3.5 oberste Leitung

Person oder Personengruppe, die eine Organisation (3.1) auf der obersten Ebene führt und steuert

Anmerkung 1 zum Begriff: Die oberste Leitung ist innerhalb der Organisation (3.1) in der Lage

Verantwortung zu delegieren und Ressourcen bereitzustellen.

Anmerkung 2 zum Begriff: Wenn der Anwendungsbereich des Managementsystems (3.4) nur einen Teil

einer Organisation (3.1) umfasst, bezieht sich „oberste Leitung“ auf diejenigen, die diesen Teil führen und steuern.

3.6 Wirksamkeit

Ausmaß, in dem geplante Tätigkeiten verwirklicht und geplante Ergebnisse erreicht werden


3.7 Politik

Absichten und Ausrichtung einer Organisation (3.1), wie von der obersten Leitung (3.5) formell ausgedrückt

3.8 Ziel

zu erreichendes Ergebnis

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Ziel kann strategisch, taktisch oder operativ sein.

Anmerkung 2 zum Begriff: Ziele können sich auf verschiedene Disziplinen beziehen (z. B. finanzielle,

gesundheits- und sicherheits- sowie umweltbezogene Ziele) und für verschiedene Ebenen gelten (z.B:. strategisch, organisationsweit, projekt-, produkt-, prozessbezogen (3.12)).

Anmerkung 3 zum Begriff: Ein Ziel kann auf andere Weise ausgedrückt werden, z. B. als beabsichtigtes

Ergebnis, als Zweck, als betriebliches Kriterium, als XXX-Ziel oder durch andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung (en: z. B. aim, goal, target).

Anmerkung 4 zum Begriff: Im Kontext von XXX-Managementsystemen werden XXX-Ziele von

Organisationen (3.1) im Einklang mit ihrer XXX-Politik gesetzt, um bestimmte Ergebnisse zu erreichen.

3.9 Risiko

Auswirkung von Ungewissheit

Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Auswirkung ist eine Abweichung vom Erwarteten — in positiver oder

negativer Hinsicht.

Anmerkung 2 zum Begriff: Ungewissheit ist der Zustand des auch teilweisen Fehlens von Informationen

im Hinblick auf das Verständnis eines Ereignisses oder Wissen über ein Ereignis, seine Folgen oder seine Wahrscheinlichkeit.

Anmerkung 3 zum Begriff: Risiko wird häufig durch Bezugnahme auf mögliche Ereignisse (definiert in

ISO Guide 73:2009, 3.5.1.3) und Folgen (definiert in ISO Guide 73:2009, 3.6.1.3), oder durch eine Kombination beider charakterisiert.

Anmerkung 4 zum Begriff: Risiko wird häufig mittels der Folgen eines Ereignisses (einschließlich

Veränderungen der Umstände) in Verbindung mit der Wahrscheinlichkeit (ISO Guide 73, 3.6.1.1) seines Eintretens beschrieben.

3.10 Kompetenz

Fähigkeit Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen

3.11 dokumentierte Information

Informationen, die von einer Organisation (3.1) gelenkt und aufrechterhalten werden müssen, und das Medium auf dem sie enthalten sind

Anmerkung 1 zum Begriff: Dokumentierte Information kann in jeglichem Format oder Medium

vorliegen, sowie aus jeglicher Quelle stammen.

Anmerkung 2 zum Begriff: Dokumentierte Information kann sich beziehen auf:

- das XXX-Managementsystem (3.33), einschließlich damit verbundener Prozesse (3.12); 

- Informationen, die für den Betrieb der Organisation (3.1) geschaffen wurden

   (Dokumentation);

 - Nachweise erreichter Ergebnisse (Aufzeichnungen).

3.12 Prozess

Satz zusammenhängender und sich gegenseitig beeinflussender Tätigkeiten, der Eingaben in Ergebnisse umwandelt

3.13 Leistung

messbares Ergebnis

Anmerkung 1 zum Begriff: Leistung kann sich entweder auf quantitative oder qualitative Feststellungen

beziehen.

Anmerkung 2 zum Begriff: Leistung kann sich auf das Management von Tätigkeiten, Prozessen (3.12),

Produkten (einschließlich Dienstleistungen), Systemen oder Organisationen (3.1) beziehen.

3.14 ausgliedern (Verb)

eine Vereinbarung treffen, bei der eine externe Organisation (3.1) einen Teil einer Funktion oder eines Prozesses (3.12) einer Organisation wahrnimmt bzw. durchführt

Anmerkung 1 zum Begriff: Eine externe Organisation (3.1) befindet sich außerhalb des

Anwendungsbereichs des Managementsystems (3.4), obwohl die ausgegliederte Funktion oder der ausgegliederte Prozess (3.12) im Rahmen des Anwendungsbereichs liegen.

3.15 Überwachung

Bestimmung des Zustands eines Systems, eines Prozesses (3.12) oder einer Tätigkeit

Anmerkung 1 zum Begriff: Zum Bestimmen des Zustands kann es erforderlich sein zu prüfen, zu

beaufsichtigen oder kritisch zu beobachten.

3.16 Messung

Prozess (3.12) zum Bestimmen eines Wertes

3.17 Audit

systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess (3.12) zum Erlangen von Auditnachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu bestimmen, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind

3.18 Konformität

Erfüllung einer Anforderung (3.3)

3.19 Nichtkonformität

(=Fehler, jur. Mangel) Nichterfüllung einer Anforderung (3.3)

3.20 Korrekturmaßnahme

Maßnahme zum Beseitigen der Ursache einer Nichtkonformität und zum Verhindern des erneuten Auftretens

3.21 fortlaufende Verbesserung

wiederkehrende Tätigkeit zum Steigern der Leistung (3.13)

ORGATECH

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